grünwerk-manufaktur
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AGB - unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der Bedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen der grünwerk-manufaktur Dr. Christiane Carrara, nachfolgend “grünwerk-manufaktur“ genannt, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) und zwar auch dann, wenn der Käufer sich auf andere Bedingungen beruft. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
Ausgegebene Aktionscodes und Gutscheine haben die festgelegte Gültigkeitsdauer. Aktionen und Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Die Vervielfältigung, das Editieren oder Manipulieren von Gutscheincodes sind nicht gestattet.
Zwischen der „grünwerk-manufaktur“ und dem Käufer wird in dem Moment ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, in dem der Käufer ein Angebot vom grünwerk-manufaktur durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des von der grünwerk-manufaktur zur Verfügung

gestellten Bestellformulars resp. (Abo-) Vertrag annimmt.

 

§ 3 Preise
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise und Konditionen der grünwerk-manufaktur maßgeblich.
Die grünwerk-manufaktur behält sich zudem das Recht vor, angebotene Preise während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Die grünwerk-manufaktur verpfl­ichtet sich, den Besteller mindestens 14 Tage im Voraus über Preisänderungen zu informieren. Der Käufer hat im Falle einer Preisänderung jederzeit die Möglichkeit, das Abonnement 14 Tage vor der nächsten Lieferung zu kündigen, ohne dass ihm Kosten für noch nicht gelieferte Waren entstehen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der grünwerk-manufaktur sind nach 10 Tagen und ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Regelmäßige Zahlungen werden einmal im Monat bezogen auf den ersten Auslieferungstermin im Sepaverfahren abgebucht. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die grünwerk-manufaktur über den Betrag verfügen kann. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und soweit nichts anderes vereinbart, exklusiv der Versandkosten innerhalb Deutschlands.
Für die Bezahlung kann der Käufer nur die Zahlungsarten nutzen, die von der grünwerk-manufaktur akzeptiert werden. Bei Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens mit automatischem Bankeinzug gibt der Käufer der grünwerk-manufaktur Dr. Christiane Carrara, die Erlaubnis auch zukünftige Rechnungsbeträge per Lastschrift von dem angegebenen Konto einzuziehen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung, beispielsweise durch Stornierung des vom Konto abgebuchten Betrages oder wegen unzureichender Deckung eines Kontos wird dem Besteller eine Mahngebühr von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Zahlung nach der ersten Mahnung nicht innerhalb der dort genannten Frist, ist die grünwerk-manaufaktur Dr. Christiane Carrara berechtigt den Vertrag mit dem Käufer einseitig zu kündigen. Unbeschadet bleibt der grünwerk-manufaktur, Dr. Christiane Carrara die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren.  Der durch die grünwerk-manufaktur Dr. Christiane Carrara in Rechnung gestellte Betrag entspricht der Summe aus den Preisen der Produkte, welche durch den Käufer während der Lieferperiode in Auftrag gegeben worden ist. Folglich kann es dazu kommen, dass in unterschiedlichen Lieferperioden abweichende Beträge in Rechnung gestellt werden.

 

§ 5 Beendigung des Vertrages
Der Käufer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 5 Werktagen vor der übernächsten geplanten und festgelegten Lieferung jederzeit kurzfristig pausieren, ändern oder kündigen.

 

§ 6 Ablauf der Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers an die angegebene Adresse. Adressänderungen müssen der grünwerk-manufaktur mindestens drei Werktage vor der nächsten geplanten Lieferung mitgeteilt werden. Der Käufer ist dazu verpfl­ichtet sicherzustellen, dass eine persönliche Übergabe der Ware an der angegebenen Adresse am Tag der mitgeteilten Auslieferung möglich ist. Ist die Übergabe, beispielsweise aufgrund fehlerhafter Angaben durch den Käufer nicht möglich, behält sich die grünwerk-manufaktur vor, eine weitere Anfahrt mit € 35,- in Rechnung zu stellen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die grünwerk-manufaktur behält sich im Falle eines Verkaufs das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Darüber hinaus behält sich die grünwerk-manufaktur das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen, die der grünwerk-manufaktur aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit die Forderungen gegenüber seinem Abnehmer an die grünwerk-manufaktur ab, bis dessen Forderungen vollständig getilgt sind. Im Falle eines Abonnementsvertrages bleibt die vermietete Ware im Eigentum der grünwerk-manufaktur und darf nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weiter vermietet oder verkauft werden.

 

§ 8 Umtausch / Rücknahme
Sämtliche von der grünwerk-manufaktur gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Rückführung der Ware ist ausnahmsweise kulanzhalber gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der grünwerk-manufaktur vorliegt und die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei an die grünwerk-manufaktur, unbeschädigt und in einwandfreiem Zustand, erfolgt.
Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Rechnungsbetrages möglich.
Ergibt eine Überprüfung der Warenrückführung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt die grünwerk-manufaktur über den Rechnungsbetrag abzüglich der o.a. Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift.

 

§ 9 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen ist die Erfüllung sämtlicher vereinbarter Verpfl­ichtungen durch den Käufer, z.B. die Leistung von Vorauszahlungen. Die grünwerk-manufaktur ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der grünwerk-manufaktur die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Störungen im Betrieb oder in den Werken der Zulieferer, hat die grünwerk-manufaktur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Die grünwerk-manufaktur ist berechtigt, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die grünwerk-manufaktur berechtigt Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

 

§ 10 Gefahrenübertragung
Im Falle eines Verkaufs: Die Gefahr geht spätestens ab Versendung der Ware ab Lager der grünwerk-manufaktur auf den Käufer über. Falls der Versand infolge von Umständen, die die grünwerk-manufaktur zu vertreten hat, unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ersatz für auf dem Transportweg entstandene Bruchschäden bzw. Fehlmengen oder Falschlieferungen ist nur möglich, wenn hierzu eine ordnungsgemäße Bestätigung des mit dem Transport beauftragten Unternehmens vorgelegt wird. Ohne eine solche Bestätigung können Reklamationen nicht anerkannt werden. Im Falle einer Vermietung (Abonnementsvertrag) geht die Gefahr spätestens ab Übergabe der Ware in den Geschäftsräumen des Käufers auf ihn über.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die grünwerk-manufaktur nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel müssen der grünwerk-manufaktur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels beenden zu einer Besichtigung durch die grünwerk-manufaktur bereitzuhalten. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Werden Änderungen an den Produkten seitens des Kunden vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. So dürfen die Kunstblüten-Arrangements zum Beispiel zu keinem Zeitpunkt gegossen werden. Eine Haftung für normale Abnutzung oder aber für Mängel die z.B. durch extreme Lichteinwirkung entstanden sind ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die grünwerk-manufaktur stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Ersatzansprüche jeglicher Art, z.B. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die grünwerk-manufaktur als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versursacht wurde und unter Haftungsausschluss soweit gesetzlich zulässig. Die grünwerk-manufaktur gewährleistet nur, dass die gelieferte Ware, für den Zweck geeignet ist, für den Sie auf Grundlage der bei Bestellung bereitgestellten Informationen geeignet war. Die grünwerk-manufaktur garantiert, dass die Produkte allen gesetzlichen Anforderungen und anderen staatlichen Vorschriften, die für diesen Zweck gelten, erfüllen.

 

§ 12 Au­flösung des Vertrages
Kommt der Käufer seinen Verpfl­ichtungen unter diesen Bedingungen nicht nach, hat die grünwerk-manufaktur das Recht:  a: dem Käufer Gelegenheit zu geben, seinen Verpfl­ichtungen innerhalb einer von der grünwerk-manufaktur festgelegten Frist nachzukommen, oder b: den Vertrag ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise aufzulösen. Die grünwerk-manufaktur behält sich jederzeit das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und alle Schäden und Kosten dem Besteller in vollem Umfang aufzuerlegen.

 

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der grünwerk-manufaktur und dem Käufer gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Zahlung und Lieferung ist Hamburg. Soweit gesetzlich zulässig, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.